Die private Homepage

Eine eigene Homepage im Internet zu veröffentlichen ist heute nicht mehr schwer. Die großen Internet-Provider bieten heutzutage Komplettpakete an, die von der Bestellung der Domain über die zur Verfügung Stellung von entsprechendem Speicherplatz und notweniger Software zur Programmierung der Internetseite alles enthalten.

Sofern man dann auch noch nachfolgende rechtliche Ratschläge befolgt, sollte einer ungetrübten Freude an dem privaten Internetauftritt nichts mehr im Wege stehen.

Hinsichtlich des Domainnamens hat man grundsätzlich freie Auswahl. Es stehen heute diverse Top-Level-Domains (TLDs) zur Verfügung, die man zur Etablierung einer privaten Homepage einsetzen kann. Am gängigsten dürfte dabei in Deutschland eine Domain mit der Endung .de sein. Auf der Homepage der Denic kann man nachprüfen, ob die ins Auge gefasste Domain noch verfügbar ist. TLDs wie .gov oder .mil stehen privaten Betreibern von Internetseiten nicht zur Verfügung, bei der TLD .ag sollte man vorsichtig sein, da (in Deutschland) der Eindruck entstehen könnte, man sei eine Aktiengesellschaft.

Wählt man als Domainnamen seinen eigenen Namen, dann löst dies nur in absoluten Ausnahmefällen Probleme aus. Wenn man nämlich das Pech hat, dass der eigene Familienname identisch ist mit einer überragend bekannten Marke, dann muss man im Streitfall gegenüber der Marke möglicherweise weichen. So für die Domain shell.de entschieden.

Um Marken- und Kennzeichenprobleme bei der Nutzung einer neuen Domain auszuschließen, lohnt sich eine entsprechende Recherche bei Google und auch auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes. Gerade bei der Verwendung von Fantasienamen sollte man sich vor Beantragung der Domain vergewissern, dass man nicht gegen fremde Kennzeichenrechte verstößt.

Angaben zur Verpflichtung ein Impressum auf der rein privaten Homepage vorzuhalten enthalten § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) sowie § 5 TMG (Telemediengesetz).

Danach haben nur Betreiber von Seiten, "die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen" bzw. nur "Diensteanbieter ... für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" ein Impressum mit entsprechenden Kontaktdaten auf ihren Seiten vorzuhalten.

Anbieter von Internetseiten, die rein persönlichen oder familiären Zwecken dienen, müssen diese Kontaktdaten nicht zwingend aufnehmen. Gleichwohl ist es empfehlenswert, auch auf rein privaten Internetseiten zumindest E-Mail Adresse zum Zweck der Kontaktaufnahmen vorzuhalten.

Bei der Erstellung der Seite sollte man bei den Metatags aufpassen, dass man nicht gegen fremde Kennzeichen- oder Namensrechte verstößt.

Die Aufnahme von Hyperlinks auf privaten Internetseiten ist grundsätzlich unproblematisch. Einzelheiten hierzu sind in einem eigenen Kapitel auf dieser Internetseite nachzulesen.

Der Inhalt der Seite darf nicht gegen Urheberrechte verstoßen. Die ungenehmigte Übernahme fremder Texte oder Bilder sollte man daher tunlichst vermeiden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Ersteller von im Internet frei abrufbaren Stadtplänen nicht selten im Wege der Abmahnung gegen Internetseitenbetreiber vorgehen, wenn diese die Stadtpläne, beispielsweise im Rahmen einer Wegbeschreibung, auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Vor Nutzung von fremdem Material sollte daher immer die Einwilligung des Rechteinhabers eingeholt werden.

Wer auf seiner Seite ein Gästebuch oder sogar ein Diskussionsforum einbaut, sollte diese Orte regelmäßig auf möglicherweise von Dritten eingestellte und rechtswidrige Inhalte untersuchen.

Wer mit dem Gedanken spielt, pornografisches Material auf seiner Webseite vorzuhalten, möge die Ausführungen zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auf dieser Internetseite nachlesen.

Wenn man sich dann noch von sonstigen rechtswidrigen Inhalten auf seiner Homepage fernhält, steht dem Start des Internetprojektes nichts mehr im Weg.